Liebe Theaterschaffende für Junges Publikum,
die Antragsrunden für alle Module in 2022 sind vorläufig beendet und wir danken Ihnen für jeden gestellten Antrag. Alle eingegangenen Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum geprüft und bewilligt, sofern sie die Voraussetzungen der Fördergrundsätze erfüllen.
Herzliche Grüße vom gesamten NEUSTART-Team und der ASSITEJ
NEUSTART KULTUR ist ein Rettungs- und Zukunftsprogramm der Bundesregierung für den Kultur- und Medienbereich in Reaktion auf die Corona-Krise. Dabei sollen Kultureinrichtungen, die überwiegend nicht öffentlich finanziert sind, in die Lage versetzt werden ihre Häuser wieder zu öffnen und den Spielbetrieb unter den veränderten Bedingungen der Pandemie aufrecht zu erhalten.
Das Programm NEUSTART KULTUR – Junges Publikum ist speziell für das Kinder- und Jugendtheater und soll Maßnahmen fördern, die eine Fortsetzung des Spielbetriebes, Gastspiele und Rückgewinnung des Publikums beziehungsweise der Erschließung neuer Publika durch die Entwicklung und Erprobung alternativer, pandemiesicherer Vermittlungsformate ermöglichen. So soll insbesondere der Kontakt zum Publikum und den Schulen wiederhergestellt und vertieft werden. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch die ASSITEJ.
Hier finden Sie unsere Pressemitteilung zur Förderrunde 2022 zum Nachlesen.
Das Projektbüro hat folgende Adresse:
ASSITEJ e.V.
NEUSTART KULTUR – Junges Publikum
Richardstraße 85/86
12043 Berlin
Bitte senden Sie Verträge und andere Dokumente, die im Original benötigt werden, direkt per Post dorthin. Danke.
Hier finden Sie die Fördergrundsätze für alle Anträge, die im Jahr 2021 gestellt wurden (Förderrunden 2021)
Dies sind die Fördergrundsätze für alle Anträge die im Jahr 2022 gestellt werden (Förderrunden 2022)
Die form- und fristgerecht eingegangenen Anträge bearbeiten und bewilligen wir – vorbehaltlich der Mittel – in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Fristen für Modul A2
1. Runde
Frist Antragstellung: 14. März – 4. April 2022 (abgelaufen)
Spätestes Projektende: 31. Dezember 2022
2. Runde
Frist Antragstellung: 1. – 20. Mai 2022 (abgelaufen)
Spätestes Projektende: 31. Dezember 2022
Fristen Modul B2
Frist Antragstellung: 1. – 20. April 2022 (abgelaufen)
Spätestes Projektende: 31. Dezember 2022
Fristen Modul C2
Frist Antragstellung: 14. März – 4. April 2022 (abgelaufen)
Spätestes Projektende: 30. November 2022
Frist Antragstellung: 1. Juni – 13. Juni 2022 (abgelaufen)
Spätestes Projektende: 30. November 2022
Fördersumme: 5.000 € – 200.000 €
Mit diesem Modul sollen reguläre Spielpläne auch unter den einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie realisiert und umgesetzt werden. Diese Förderung soll dazu beitragen, Kinder- und Jugendtheater als Kulturorte zu erhalten. Sie richtet sich vor allem an Theater mit eigener Spielstätte.
Für die Bemessung der Höhe des Zuschusses werden die geplanten Ausgaben für das interne und externe künstlerische Personal, inklusive Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn) im Projektzeitraum herangezogen. Die Förderung ist für einen festen Zeitraum von 60 zusammenhängenden Kalendertagen zu beantragen und umfasst alle zuvor genannten Ausgaben in diesem Zeitraum.
Es können bis zu 90% der Ausgaben für künstlerisches Personal übernommen werden. Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.
Fristen für Modul A2
1. Runde
Frist Antragstellung: 14. März – 4. April 2022
Spätestes Projektende: 31. Dezember 2022
2. Runde
Frist Antragstellung: 1. – 20. Mai 2022
Spätestes Projektende: 31. Dezember 2022
Fördersumme: 5.000 € – 200.000 €
Ziel ist es, Gastspiele zu ermöglichen, und das Theater auch im Rahmen einer aktiven Publikumsgewinnung an andere Orte zu bringen. Mobile Kinder- und Jugendtheater werden so als zentraler Teil der Kulturlandschaft sichtbar und Theatervermittlung und Begegnungen mit Kunst finden in Bildungseinrichtungen, an öffentlichen Orten und in ländlichen Räumen statt. Es müssen mindestens zwei verschiedene Gastspiele beantragt werden.
Für die Bemessung der Höhe des Zuschusses werden die Ausgaben für das interne und externe künstlerische Personal, inklusive Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn), im Projektzeitraum herangezogen. Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.
Die Erwirtschaftung von Einnahmen ist zulässig, aber nicht zwingend.
Fristen Modul B2
Frist Antragstellung: 1. – 20. April 2022
Spätestes Projektende: 31. Dezember 2022
Fördersumme: 15.000 € – 200.000 €
Die Förderentscheidung erfolgt durch die ASSITEJ e.V. auf Grundlage des Votums einer Fachjury. Alle Projekte setzen die künstlerische Arbeit für ein junges Publikum in den Fokus und werden nachfolgenden Kriterien beurteilt:
· Niedrigschwellige Ansprache von Kindern, Jugendlichen, Familien und Bildungseinrichtungen
· Plausibilität des Profils im Kinder- und Jugendtheater
· Entwicklung von innovativen Strategien im Umgang mit den veränderten Bedingungen durch die Corona-Pandemie
· Erprobung neuer Kommunikationsstrategien (Marketing, Kommunikation, Vertrauensbildung) der Theater mit ihren Partner*innen (Schulen, Kitas, Veranstalter*innen).
· Umsetzung partizipativer Projekte (z.B. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung neuer Veranstaltungsformate)
· Eröffnen von Räumen für Begegnungen und intergenerationalen Austausch
· Reflexion eines Theaters der Zukunft in (post)pandemischen Zeiten
· Methodik und Ziele zur Stärkung des Kinder- und Jugendtheaters für die zukünftige Publikumsgewinnung
Gefördert werden Projekte, die die Entwicklung neuer Strategien in der Theaterarbeit und Theatervermittlung für ein junges Publikum unter veränderten Bedingungen in den Fokus setzen und das Kinder- und Jugendtheater befähigen, auch in Zukunft professionell zu produzieren und aktuelle Diskurse ästhetisch zu vermitteln. Dazu werden Projekte der Weiterbildung, Qualifizierung, Vernetzung und des Generationenaustauschs gefördert, um das Kinder- und Jugendtheater strukturell und nachhaltig in einer progressiven Publikumsgewinnung und zukunftsorientierten Ausrichtung zu fördern.
Die Förderung berücksichtigt drei Schwerpunkte:
1. Fortbildung, Weiterbildung, Qualifizierung
Es werden Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, Diversifizierung, Inklusion, Medienkompetenz, Marketingstrategie, Buchhaltung, des Coachings, des Generationenwechsels, Barriereabbaus, der Vernetzung, Publikumsakquise und Ähnliches gefördert. Wünschenswert ist die Einbindung von Expert*innen der jeweiligen Bereiche und Communities.
Formen hierfür können Schulungen, Tagungen, Teilnahme an Festivals, Vernetzungstreffen oder Ähnliches sein.
2. Next Generation und das Theater der Zukunft
Was können unterschiedliche Generationen von Theaterschaffenden für Junges Publikum voneinander lernen, wenn es darum geht auch nach Corona das Publikum zu erreichen? Welche Räume denken sie für das Theater? Für das Publikum? Wie kann Begegnung und Vermittlung vor dem Hintergrund der Pandemie und der Digitalisierung Heute und auch in Zukunft stattfinden?
Gefördert werden Tandems bestehend aus mindestens:
A. Zwei Absolvent*innen der Jahre 2018 bis 2021eines Studiengangs mit Schwerpunkt Darstellende Kunst ODER zwei Quereinsteiger*innen aus anderen oder verwandten Berufsfeldern
und
B. einem Theater für Junges Publikum
Gefördert werden künstlerische Recherchen unterschiedlicher Generationen von Theaterschaffenden. Verpflichtend ist eine Reflexion der Ergebnisse in Form eines Essays; optional ist eine Präsentation vor Publikum.
3. Labore, Think Tanks und Vernetzung
Gefördert werden:
· Projekte für die Entwicklung innovativer Veranstaltungs- und Vermittlungsformate im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Bildungseinrichtungen, Künstler*innen und ggf. weiteren Institutionen. Wünschenswert ist die Zusammenarbeit mit Theaterpädagog*innen und Expert*innen der anzusprechenden Communities.
· Klausurtagungen für Spielplankonzeptionen unter veränderten Bedingungen (ggf. mit externer Beratung).
· Produktionsunabhängige Recherchen zur Generierung von Inhalten und zukünftigen Konzeptentwicklungen mit Fokus auf ein junges Publikum (z.B. Zusammenarbeit zwischen Theatern und Autor*innen, internationalen Partnern)
· Think Tanks mit anderen Akteuer*innen des Kinder- und Jugendtheaters zur Vernetzung und der Weiterbildung über aktuelle Diskurse im Kontext von künstlerischer Produktion für junges Publikum in (post)pandemischen Zeiten.
Umfang der Förderung: Durch die geförderten Projekte sollen sich positive Effekte für die Kinder- und Jugendtheaterszene insgesamt ergeben. Daher muss die Förderhöhe für das eingereichte Projekt mindestens einen Umfang von 15.000 Euro haben. Die Höchstsumme beträgt bis zu 200.000 €. Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.]
Förderfähige Kosten: Projektbezogene Personalkosten, inklusive anteilige projektbezogene Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn), und Sachkosten inkl. Reisekosten nach BRKG (Bundesreisekostengesetz). Die Förderung sämtlicher nicht projektbezogener, das heißt laufender und anderweitiger Personal- und Sachkosten sowie ein Anteil von investiven Maßnahmen von mehr als 30 % sind ausgeschlossen.
Fristen Modul C2
Frist Antragstellung: 14. März – 4. April 2022
Spätestes Projektende: 30. November 2022
Die Vergabe im Fördermodul C2 läuft über die Entscheidung unserer Fachjury:
Die Antragsberatung findet vor allem telefonisch statt.
Telefon: +49-30-1663927720
Rufen Sie uns an in den telefonischen Beratungszeiten am Dienstag und Donnerstag von 11:00 bis 15:00 Uhr. Sie können uns auch eine Mail schreiben an: neustart[at]assitej.de.
Informationsveranstaltungen
Für alle, die bereits einen Antrag bewilligt bekommen haben, bieten wir in regelmäßigen Abständen eine Informationsveranstaltung an. Wir informieren rund um die Themen Mittelabruf, Abrechnungen, Künstler*innenverträge, Grob- und Feinheiten des Zuwendungsrechts, übersetzen umständliches Behördendeutsch (um das wir leider nicht immer herumkommen) und bereden alles, was Sie sonst noch rund um Ihren Antrag bewegt.
Wir senden in unregelmäßigen Abständen wichtige Informationen für Geförderte auch per Mail. Bitte lesen Sie diese Mails, Sie enthalten Informationen, die Sie für die Durchführung und Abrechnung Ihres Projektes dringend benötigen!
Die nächsten Termine für Geförderte:
Mittwoch, 31. August 2022 | 14:00 – 15:30 Uhr
Wie melden Sie sich an?
Melden Sie sich bei Interesse per Mail unter neustart[at]assitejde an. Wenn Sie bereits eine Förderzusage von uns bekommen haben, dann nennen Sie bei der Anmeldung bitte Ihre Fördernummer dazu. Der Link zur Zoom-Veranstaltung wird Ihnen eine Stunde vor der Veranstaltung zugeschickt.
Wir wissen, dass unsere Homepage und damit auch das Antragsformular nicht barrierefrei sind. Leider können wir das erst langfristig ändern. Sollte Sie hierdurch bei der Antragstellung behindert werden, melden Sie sich bitte bei uns – wir finden eine individuelle Lösung!
Adresse für den Postversand von Verträgen und anderen Unterlagen:
ASSITEJ e.V. / NEUSTART KULTUR – Junges Publikum
Richardstraße 85/86
12043 Berlin
Antragsfristen beendet. Aktuell ist keine Antragsstellung möglich.
DOKUMENTE FÜR ANTRAGSTELLENDE
Unsere Honorarrichtlinien für alle Anträge im Jahr 2022.
Bitte nutzen Sie für Ihre Projektplanung unbedingt unsere vorbereiteten Kostenfinanzierungspläne (KFP)! Darin sind alle wichtigen Formeln und Felder schon für Sie vorbereitet. Wir können nur diese KFP-Tabellen akzeptieren und weiter bearbeiten:
Als Beispiel ausgefülltes Muster für Modul A2
Tabelle für Ihren eigenen KFP für Modul A2
Als Beispiel ausgefülltes Muster für Modul B2
Tabelle für Ihren eigenen KFP für Modul B2
Als Beispiel ausgefülltes Muster für Modul C2
Tabelle für Ihren eigenen KFP für Modul C2
DOKUMENTE FÜR GEFÖRDERTE
Diese Dokumente senden wir Ihnen auch mit dem Fördervertrag zu. Bitte lesen Sie sie aufmerksam und melden sich bei Fragen gerne bei uns.
Wie geht es nun weiter? Was ist zu beachten? Alle Informationen finden Sie hier zusammengefasst: Merkblatt für Geförderte.
Müssen bitte immer präsent sein: Unsere Logos als ZIP-Datei zum Herunterladen.
Wie kommen Sie an das Geld für Ihr Vorhaben? Die Vorlage für den Mittelabruf.
Grundsätzliches: Unsere Förderrichtlinien für die neue Förderrunde 2022.
Was es noch alles zu beachten gibt: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Wenn Sie andere für Leistungen beauftragen: Die Grundzüge der Vergabe.
Unterwegs: Informationen für Ihre Reisekostenabrechnungen (ACHTUNG! Gilt nur für Geförderte in Modul C!)
FÜR IHREN VERWENDUNGSNACHWEIS
Unsere Checkliste für Ihren Verwendungsnachweis.
Für die Abrechnung Ihres Projektes finden Sie hier unsere Vorlage der Abrechnungstabelle "zahlenmäßiger Nachweis" – bitte beachten Sie, dass die Tabelle mehrere Arbeitsblätter hat! Darin befindet sich der sogenannte "Zahlenmäßige Nachweis", die "Belegliste" und ein Blatt für "Unbare Eigenleistungen". Als Hilfe zur Orientierung dient unsere Muster-Tabelle "zahlenmäßiger Nachweis".
Außerdem wichtig: Die Vorlage für die einzelnen Belege/Quittungen.
Die Vorlage für Ihren Sachbericht in den Modulen A & B.
Die Vorlage für Ihren Sachbericht in Modul C.
Abrechnung von unbaren Personaleigenleistungen: Unsere Vorlage für Ihre Stundenzettel.
Für alle GbRs: Unsere Vorlage für den Eigenbeleg Ihrer Honorarentnahme.
Für Anträge in Modul C finden Sie hier die Inventarliste für alle Gegenstände mit einem Anschaffungspreis über 800,- Euro netto.
Für alle Projekte, die im Jahr 2021/2022 beantragt wurden und im Jahr 2022 stattfinden sind folgende Termine für den Mittelabruf verbindlich:
Bis wann muss der Mittelabruf bei uns beantragt werden? | Zu wann bekommen Sie das Geld auf Ihr Konto überwiesen? | Bis wann muss dieses Geld ausgegeben werden? |
15.8.2022 | 15.9.2022 | 14.10.2022 |
15.9.2022 | 15.10.2022 | 13.11.2022 |
15.10.2022 | 15.11.2022 | 14.12.2022 |
15.11.2022 | 30.11.2022 | 29.12.2022 |
Sie müssen das Geld innerhalb von 4 Wochen ausgeben.
Bitte beachten Sie, dass diese Termine Ihr eigenes Projektende nicht berücksichtigen! Wenn Ihr Projekt zum Beispiel am 30.9.2022 endet, haben Sie bei der Zahlung vom 15.9.2022 nur zwei Wochen, um Ihr Geld auszugeben.
Hier finden Sie unser Formular für den Mittelabruf.
Wir freuen uns auf freundlichen und kompetenten Zuwachs in unserem Team in Berlin! Im Moment haben wir folgende Stelle ausgeschrieben:
Bewerbungsfrist 15. Juli 2022
Projektmitarbeiter*in in Teilzeit (Standort Berlin) mit Starttermin am 01. September 2022:
Hier geht es zur Stellenausschreibung.
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Unsere bisherigen Newsletter zum Nachlesen:
11. Mai 2021 | 21. Mai 2021 | 25. Juni 2021 | 16. Juli 2021 | 5. August 2021 | 20. September 2021 | 11. März 2022 | 31. März 2022 | 14. April 2022 | 28. April 2022 | 12. Mai 2022 | 24. Mai 2022